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Bruno Manser Fonds
Heuberg 25
4051 Basel
Switzerland
phone +41 61 261 94 74
fax +41 61 261 94 73

email info@bmf.ch

updated 1999-09-14

Gemeinde Kampagne

Unterlagen





Schweiz

An alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Schweiz und Liechtenstein

BEKANNTMACHUNG


Eine der Hauptursachen der weltweiten Waldzerstörung ist der kommerzielle Holzeinschlag, insbesondere in den Tropen, aber auch in den nordischen Ländern, wie in Kanada, USA, Finnland, Schweden und Russland. Dabei werden Raubbaumethoden angewandt: Beim Kahlschlag wird wahllos alles kurz und klein geschlagen und das Buschwerk mit Bulldozern zu Boden gewalzt. Beim "selektiven Holzeinschlag" werden zwar nur einzelne Bäume gefällt, dabei durch den Einsatz von Bulldozern bis zu 65% des Waldes zerstört.

In der Schweiz werden jährlich schätzungsweise 1,4 Mio. Tonnen Holz und Holzwaren importiert. Ein grosser Teil davon stammt aus Raubbau. Daraus werden Kleiderbügel, Besenstiele, Pinselgriffe, Vorhangstangen, Fensterrahmen, Türen, Sitzbänke und so weiter gefertigt. Raubbauholz wird dem Schweizer Holz oft vorgezogen, weil es meist billiger ist als Holz, welches direkt vor unserer Haustüre wächst! Billiger darum, weil das Abholzen auf Kosten von Mensch und Natur geschieht. Sogar der weite Transport von Holz aus Raubbau spielt finanziell keine entscheidende Rolle.

Ihre Gemeinde kann helfen:
Brauchen Sie einheimische Hölzer!
Verzichten Sie auf Holz aus Raubbau!

Denn wenn die Wälder im Norden und in den Tropen weiterhin aus kurzfristigem Profitdenken heraus ausgebeutet werden, dann zerstört dies nicht nur Boden und Bäume, sondern auch die Lebensgrundlage vieler Urvölker und anderer lokaler Bevölkerungsgruppen. Ihr Verzicht ist ein Beitrag, die Wälder zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften, wie es diese Menschen schon seit Jahrhunderten getan haben. Früchte, Nüsse, Kautschuk, Fische, Wildfleisch, Gewürze, Heilpflanzen und so weiter sind nämlich ökonomisch bedeutungsvoller als der Gewinn aus rein kommerziellem Holzeinschlag.

Liebe Gemeinderätin, Lieber Gemeinderat,

In diesen Tagen werden Sie auf Ihrer Gemeindekanzlei einen Brief mit Hintergrund-informationen zum Thema und Richtlinien zum Verzicht auf Raubbauholz (Mustervorlage) für Ihre Gemeinde erhalten. Die Richtlinien sind in allen vier Landessprachen erhältlich.

Machen Sie mit - verwenden Sie in Ihrer Gemeinde nur noch einheimische Hölzer. Allen Wäldern zu Liebe!


Kahlschlag in Kanada, 17K
Kahlschlag in Kanada, foto: Greenpeace Suisse


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Schweiz

Lieber Gemeinderat
Liebe Gemeinderätin


Sicherlich sind Ihnen die Probleme der Forstwirtschaft in Ihrer Gemeinde nicht unbekannt. Viele Forstbetriebe leiden unter Absatzschwierigkeiten und schreiben leider nur noch Defizite in die Gemeinderechnung. Was ist die Ursache?

In die Schweiz und Liechtenstein werden jährlich schätzungsweise 1,4 Mio. Tonnen Holz und Holzwaren importiert, was etwa einem Drittel des gesamten Holzbedarfs entspricht. Ein grosser Teil des Importholzes stammt aus Raubbau. Eine der Hauptursachen der weltweiten Waldzerstörung ist der kommerzielle Holzeinschlag, insbesondere in den Tropen und den Ländern des Nordens (Kanada, Skandinavien und Russland). Dieses riesige Handelsvolumen entsteht, obwohl in den Wäldern Mitteleuropas mehr als genug Holz zum Einschlag vorhanden wäre. Raubbauholz wird dem Schweizer Holz oft vorgezogen, weil es meist billiger ist als Holz, welches direkt vor unserer Haustüre wächst! Doch der Raubbau hat seinen Preis: Erodierte Böden, zerstörte Wälder, kaputte Lebensgrundlage vieler Urvölker und anderer Bevölkerungsgruppen in den Tropen und im Norden. Dies darf nicht sein!

Ihre Gemeinde kann helfen:
Brauchen Sie in öffentlichen Bauten nur noch einheimische Hölzer!
Verzichten Sie auf Holz aus Raubbau!

In der Beilage finden Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen zum Thema. Das Faltblatt wurde im Januar 1997 von der Bau- Umweltschutz- und Energiedirektion des Kantons Appenzell A.Rh. in einer ersten Auflage publiziert und an alle interessierten Kreise im Kanton abgegeben. Für diesen Aufruf an die rund 2'900 Gemeinden in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wurde eine zweite Auflage der Broschüre nun in Zusammenarbeit mit dem Bruno-Manser-Fonds erstmals in allen vier Landessprachen veröffentlicht.

Auf den folgenden drei Seiten finden Sie eine detaillierte Mustervorlage einer Richtlinie zum Verzicht auf Holz aus Raubbau. Es handelt sich dabei um die Richtlinien der Stadt Zürich. Ausserdem finden Sie auf der vierten Seite eine Mustervorlage für ein Gemeinderatsprotokoll zum Verzicht auf Raubbau-Holz. Beide Dokumente sind in allen vier Landessprachen erhältlich.

Folgende Schweizer Gemeinden verzichten bereits auf Raubbauholz, insbesondere aus den Tropen:
Aadorf/TG, Baden/AG, Bern, Delémont/JU, Fällanden/ZH, Fribourg/Freiburg, Grub/AR, Lausanne, Luzern, Münchenbuchsee/BE, Münsingen/BE, Porrentruy/JU, Rehetobel/AR, Reigoldswil/BL, Reute/AR, Riehen/BS, Schaffhausen, St.Gallen, Speicher/AR, Thun, Trogen/AR, Turbenthal/ZH, Walzenhausen/AR, Wetzikon/ZH, Yverdon-les-Bains, Zermatt/VS, Zug und Zürich.
Folgende Kantone verzichten in öffentlichen Bauten auf Raubbauholz: AR, BL, BS et SO.

Weitere Information erhalten Sie kostenlos und unverbindlich beim

Bruno-Manser-Fonds
Heuberg 25, 4051 Bâle
Tel: 061/261 94 74/Fax: 061/261 94 73
E-Mail: info@bmf.ch
Montag bis Freitag 14:00 - 17:00 Uhr

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und grüssen Sie herzlich

Bruno-Manser-Fonds, Basel dem 20. November 1997

Bruno Manser    John Künzli


Selektiver Holzeinschlag in Malaysia, 28KB
"Selektiver Holzeinschlag" in Malaysia, foto: Bruno Manser


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Mustervorlage Richtlinien



HOLZ AUS URWÄLDERN (Tropen und Norden)

Zürich Amt für Hochbauten der Stadt Zürich
Fachstelle Planung + Ökologie
Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21
Postfach
8021 Zürich 1


Tropische Regenwälder gehören zu den artenreichsten Lebensräumen und spielen eine wich-tige Rolle im Klimahaushalt der Erde. Sie beherbergen mehr als 50% der heute bekannten Tier-und Pflanzenarten. Durch die derzeitige Übernutzung, insbesondere zum Zweck der Holzgewinnung, ist der Fortbestand des Tropenwaldes bedroht. Hintergrund
Doch nicht nur in den Tropen wird unverantwortlich mit den Urwäldern umgegangen, sondern auch im Norden mit den gemässigten Regenwäldern. Besonders rücksichtslos wird der boreale (nördliche) Wald Kanadas abgeholzt (Kahlschlag von Rotzedern, Hemlocktannen). Ebenfalls bedrohlich ist die Situation in der sibirischen Taiga, wo die Hälfte des weltweiten Nadelholzbestandes wächst. Wichtig für den Schweizer Baumarkt ist Skandinavien. Dort wurden in der Vergangenheit riesige unberührte Wälder abgeholzt und in sortenreine Baumplantagen verwandelt. Als Reaktion auf die zunehmende Kritik an der skandinavischen Forstwirtschaft hat inzwischen eine Umorientierung begonnen.
International sind Bestrebungen im Gange, die noch bestehenden grossflächigen Urwälder der Tropen als auch des Nordens nachhaltig zu nutzen und so den Fortbestand dieser Wälder zu gewährleisten. Schweizer Wälder werden seit langem nachhaltig bewirtschaftet. Die Verwendung von Schweizer Holz ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen dringlich.
Tropenholz ist durch einheimisches Holz zu ersetzen, d.h. bevorzugt durch Schweizer Holz oder durch Importholz aus europäischen Ländern. Mit der Verwendung solcher Hölzer werden auch lange Transportwege überflüssig. Ziele
Massnahmen zur Erhaltung der ursprünglichen Wälder sind von grundsätzlicher Bedeutung. Die öffentliche Hand hat in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Bis es ein Gütesiegel für Importhölzer gibt, das eine nachhaltige Waldnutzung garantiert und international Gültigkeit hat, beschränkt sich die vorliegende Richtlinie auf das Ziel, den im Rahmen der Bautätigkeit des Hochbaudepartementes der Stadt Zürich stattfindenden Verbrauch an Tropenholz auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hochbaudepartementes sowie die beauftragten Architekten und Unternehmer verbindlich. Der Richtlinie entsprechende Bedingungen sind in die Ausschreibung, den Werkvertrag oder/ und in die Direktbestellung aufzunehmen. Verbindlichkeit
In begründeten Fällen sind Ausnahmen für den Einsatz von Tropenhölzern zu speziellen Anwendungszwecken zulässig. Die Entscheide über Ausnahmeregelungen sind vom jeweils zuständigen Dienstchef, in Absprache mit der Fachstelle "Planung + Ökologie", zu treffen. Ausnahmeregelung
Die Fachstelle "Planung + Ökologie" berät die betroffenen Baufachleute und ist auch zuständig für die erforderlichen Erfolgskontrollen: Beratung
Für massive Holzteile und Furniere ist auf Tropenholz grundsätzlich zu verzichten, mit Ausnahme für kleinere Reparaturen. Baulich-konstruktiven Holzschutzmassnahmen sowie der fachgerechten Ausführung der Arbeiten ist bei massiven Holzteilen (Brettern, Latten, Bohlen, Balken) vorrangig Beachtung zu schenken. Für die verschiedenen Anwendungsbereiche ste-hen je nach Holzart unterschiedliche Holzqualitäten zur Verfügung, die der Beanspruchung entsprechend zu wählen sind (s. Verwendung). Bei furnierten Holzwerkstoffplatten sollen die Furniere aus einheimischen (europäischen) Hölzern bestehen.
Feuerhemmende Türen und Fertigmöbel sollen nicht aus Tropenholz bestehen und nach Möglichkeit auch nicht mit Tropenholzteilen bestückt sein. Für Um- und Anleimer sowie Schutzkanten an feuerhemmenden Türen (T-90 Norm) sind Eiche, Robinie und Edelkastanie feuerpolizeilich zugelassen.


Bauliche Massnahmen
Bauelemente Holzarten Verwendung
Fenster, Fassadenverkleidung, Konstruktionen aussen Douglasie, Edelkastanie, Eiche, Fichte, Kiefer (Föhre), Lärche, Robinie, Weisstanne
Fensterläden gleiche Arten wie Fenster, aber keine Kiefer (Föhre)
Türen, Tore Ahorn, Birke, Birnbaum, Douglasie, Eiche, Erle, Fichte, Kiefer (Föhre) Kirschbaum, Lärche, Nussbaum, Pappel, Robinie, Rotbuche, Ross-kastanie, Weisstanne
Schwellen Eiche, Lärche, Robinie, Rotbuche
Konstruktionen innen bei hoher mechanischer Beanspruchung: Birke, Robinie; bei mittlerer mechanischer Beanspruchung: Buche, Eiche, Esche, Fichte, Kiefer (Föhre), Tanne
Treppen Ahorn, Birke, Birnbaum, Douglasie, Eiche, Fichte, Kiefer (Föhre), Kirsch-baum, Lärche, Nussbaum, Robinie, Rotbuche, Weisstanne, Ulme
Täfer, Verkleidungen gleiche Holzarten wie Treppen, ausserdem auch Arve, Eibe, Linde, Pappel
Fussböden, Parkett gleiche Holzarten wie Treppen, ausserdem auch Edelkastanie, Eibe
Rahmen, Leisten Douglasie, Eiche, Erle, Fichte, Kiefer (Föhre), Kirschbaum, Lärche, Linde, Pappel, Robinie, Rotbuche, Rosskastanie, Weisstanne
Holzroste Feuchtbereiche: Edelkastanie, Eiche, Robinie
Blind-, Füllholz Aspe, Esche, Fichte, Tanne


Unbehandeltes und nicht imprägniertes Holz führt in der Regel zu keinen Schadstoffproblemen im Innenraum. Gesundheitsgefährdend können allerdings Farb- und Lackanstriche, Beizen und Holzschutzmittelbehandlungen sein. Bei der Bearbeitung bestimmter Hölzer tropischer wie einheimischer Art ist Vorsicht geboten (s. Lit. SUVA). Besonders der beim Schleifen (Bandschleifmaschine ohne Absaugvorrichtung) entstehende feine Holzstaub kann Allergien, Schleimhaut-, Haut- und Augenreizungen verursachen. Holzberabeitung
  • Holz als gesundheitliche Noxe, Hg. Suva, Abt. Arbeitsmedizin, Luzern 1985
  • Richtlinie 4.2 Holzschutzmittel, Dokumentation Bauen + Ökologie
  • Schwarz, Jutta, Ökologie im Bau, Bern 1997 (4. Auflage)
  • Sell, J., Eigenschaften und Kenngrössen von Holzarten, Zürich (Baufachverlag, LIGNUM), 1989 (3. Aufl.)
  • SIA Deklarationsraster für Holzwerkstoffe D 093.05 (sinngemäss angewendet), Zürich 1992; Sammlung LIGNUM, ausgefüllte SIA Deklarationsraster für Holzwerkstoffe D 095.05, Zürich 1994
  • Verzicht auf Tropenholz?, Erfa Info 3/93, Hg. Amt für Bundesbauten, Bern.
Literatur

Redaktion: Dr. Jutta Schwarz, Zürich
Abdruck mir der freundlichen Genehmigung der Stadt Zürich


Pygmäen-Waldvolk in Kongo-Zaire, 23KB
Pygmäen-Waldvolk in Kongo-Zaire, Foto: Bruno Manser


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Mustervorlage Gemeinderatsprotokoll



Gemeinderat

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinde .......


B 2.2.1 Bauverwaltung
L 1.1.4 Land- und Forstwirtschaft
L 2.1 Liegenschaften
U 1.4 Umweltschutz

Verzicht auf Verwendung von Holz aus Raubbau bei öffentlichen Bauten


Die Abholzung der Urwälder in den Tropen und im Norden (Kanada, Sibirien) hat ein solches Ausmass angenommen, dass der Klimahaushalt der Erde und der Fortbestand zahlreicher Tier-und Pflanzenarten gefährdet ist. International sind Bestrebungen im Gange, die noch bestehenden grossflächigen Urwälder sowohl in den Tropen als auch im Norden nachhaltig zu nutzen und so deren Fortbestand zu gewährleisten. Diese Bestrebungen gilt es zu unterstützen. Die Gemeinde ................. ist selber Holzproduzent und hat deshalb ein Interesse, den Verbrauch des einheimischen Holzes zu fördern, dies um so mehr, als solches in genügenden Mengen und zu konkurrenzfähigen Preisen zur Verfügung steht.

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Bei der Ausführung von öffentlichen Bauten der Politischen Gemeinde wird auf die Verwendung von Holz aus Raubbau verzichtet.
  2. Im Sinne einer Empfehlung wird künftig sämtlichen Baubewilligungen ein Merkblatt beigelegt mit der Bitte an die Bauherren, sich dieser Regelung anzuschliessen. Grundlage bilden die Richtlinien des Bauamtes II der Stadt Zürich. Das Bausekretariat wird mit der Ausarbeitung des Merkblattes beauftragt.
  3. Die Schulgemeinde und die Kirchgemeinden werden eingeladen, sich dieser Regelung im Falle der Ausführung von öffentlichen Bauten ebenfalls anzuschliessen.
  4. Mitteilung an:
    • Schulgemeinde
    • Reformierte Kirchgemeinde
    • Katholische Kirchgemeinde
    • Hochbauvorstand
    • Bausekretariat
    • Liegenschaftenvorstand
    • Liegenschaften-/Gesundheitssekretariat
Fällanden

Für richtigen Protokollauszug

der Schreiber/die Schreiberin

Original: Gemeinde Fällanden/ZH



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Musterbrief an den Gemeinderat betreffend der Gemeindekampagne des Bruno-Manser-Fonds



Absender: Je mehr BürgerInnen den Brief unterzeichnen, umso wirkungsvoller!
	Herrn Muster
	Gemeinderatspräsident
	Gemeinderat
	Strasse
	PLZ/Ort



	Ort, Datum



Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Beiliegend erhalten Sie die Unterlagen der Gemeindekampagne, die vom 
Bruno-Manser-Fonds im Herbst 1997 gestartet wurde. Wir als BewohnerInnen der 
Gemeinde ____________ wünschen uns eine ökologische Politik unserer Gemeinde. 
Wir unterstützen die Erklärung zum Verzicht auf Holz aus Raubbau in 
öffentlichen Bauten, welcher bereits von 254 Gemeinden und 5 Kantonen 
verbindlich beschlossen worden ist.

Wir bitten um Information Ihrerseits:

Wurde das Anliegen des Bruno-Manser-Fonds im Gemeinderat von _____________ 
thematisiert?
Zu welchem Entscheid ist der Gemeinderat gekommen und weshalb?


Wir freuen uns auf eine Antwort von Ihnen und verbleiben mit freundlichen 
Grüssen


	Unterschrift/en


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