UBS-Tropenholzaffäre: Interpellation im Nationalrat

Verlangt Auskunft vom Bundesrat: SP-Nationalrat Carlo Sommaruga (links)
In einer heute eingereichten Interpellation verlangt der Berner SP-Nationalrat Carlo Sommaruga vom Bundesrat Auskunft zu einer brisanten internationalen Geldwäscherei-Affäre, in die die UBS verstrickt ist. Laut einem Bericht der Sonntagszeitung vom 22. April 2012 hat die Schweiz gegenüber den Untersuchungsbehörden von Hong Kong Rechtshilfe im Fall Musa Aman geleistet. Dem malaysischen Politiker wird vorgeworfen, über die UBS-Filiale in Hong Kong Korruptionserträge aus dem Tropenholzgeschäft von über 90 Millionen US-Dollar gewaschen zu haben. Dabei soll es sich um Schmiergelder handeln, die Aman für die Vergabe von Holzkonzessionen im malaysischen Bundesstaat Sabah kassierte. Aman, der Regierungschef von Sabah, soll auch ein Konto bei der UBS in Zürich unterhalten.
SP-Nationalrat Sommaruga möchte vom Bundesrat wissen, auf welche Delikte sich die von der Schweiz im März 2011 gegenüber Hong Kong geleistete Rechtshilfe bezog und ob die Schweiz auch von Malaysia um Rechtshilfe ersucht wurde. Ebenfalls fragt er, ob der Bundesrat bereit ist, allfällige Vermögenswerte von Musa Aman oder von Taib Mahmud, dem Regierungschef von Sarawak, in der Schweiz einzufrieren.
Bereits im März 2011 informierte der Bruno Manser Fonds die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über mutmassliche Vermögenswerte der Taib-Familie in der Schweiz. Calmy-Rey wies das Schreiben des Bruno Manser Fonds an die FINMA als Aufsichtsbehörde weiter; die FINMA verweigerte bisher eine öffentliche Stellungnahme zum Thema.
Der Bruno Manser Fonds klärt derzeit ab, ob die Entgegennahme und Geldwäscherei von Korruptionserträgen durch die UBS-Filiale in Hong Kong auch strafrechtlich relevant ist. Gemäss Schweizer Strafgesetzbuch sind international tätige Schweizer Unternehmen dazu verpflichtet, durch geeignete organisatorische Massnahmen sicherzustellen, dass sich ihre Filialen im Ausland nicht an Korruption und Geldwäscherei beteiligen.
Als Signatarstaaten der UNO-Konvention gegen Korruption haben sich die Schweiz, Malaysia und China (Hong Kong) zur Bekämpfung und strafrechtlichen Ahndung von Korruption und der Geldwäscherei von Korruptionserträgen verpflichtet.
(3. Mai 2012)



