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Steuern sparen

Spenden an gemeinnützige Organisationen können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu gibt es aber in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Regeln. Hier ein Überblick. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte mailen Sie uns allfällige Unkorrektheiten.

KantonSteuerabzug
AGBis zu 20% des Reineinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
AIBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 100 Franken.
ARBis zu 10% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
BEBis zu 10% des Reineinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
BLUnbeschränkte Abzugsfähigkeit.
BSBis zu 10% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
FRBis zu 5% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 500 Franken. Bei Zuwendungen an Institutionen, die vom Staat oder den Gemeinden wesentlich subventioniert werden, können bis zu 15% abgezogen werden.
GEBis zu 5% des Nettoeinkommen.
GLBis zu 5% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
GRBis zu 10% des Nettoeinkommens.
JUBis zu 10% des Nettoeinkommens.
LUBis zu 10% des Reineinkommens, aber max. 5'600 Franken, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
NEBis zu 1% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
NWBis zu 10% des Nettoeinkommens.
OWBis zu 10% des Reineinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
SGBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 500 Franken.
SHBis zu 20% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 200 Franken betragen.
SOBis zu 12'000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende. Bis zu 6'000 Franken für andere natürliche Personen, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
SZBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 100 Franken.
TGBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Nettoeinkommen über 80'000 Franken. Oder max. 8'000 Franken bei einem Selbstbehalt von 200 Franken.
TIBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 100 Franken.
URBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 100 Franken.
VDBis zu 10% des Nettoeinkommens bei einem Selbstbehalt von 100 Franken.
VSBis zu 10% des Nettoeinkommens.
ZGBis zu 10% des Reineinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
ZHBis zu 20% des Nettoeinkommens, falls die Spenden total mind. 100 Franken betragen.
«Warum ist die Regierung gegen uns? Wir möchten niemandem Probleme schaffen. Sie sind diejenigen, die uns Probleme schaffen.»
 


by moxi